Die kleinen Cookies speichern und verarbeiten Nutzerdaten. Einerseits erhöhen sie die Effizienz von Websites, andererseits sind viele von ihnen Datenschützern ein Dorn im Auge. Trotzdem ist die DSGVO in dieser Hinsicht nicht deutlich formuliert, die ergänzende ePrivacy Verordnung, die bereits 2019 in Kraft treten sollte, lässt noch auf sich warten. Daher sollten sich Website-Betreiber vorerst an die Rechtssprechung des EuGH halten. Das EuGH hat entschieden, dass Marketing- und Tracking Cookies auf jeden Fall einer aktiven Einwilligung des Nutzers bedürfen. Empfehlenswert ist deshalb bis auf weiteres ein Consent-Tool, das die Einwilligung erfragt. Ab sofort steht allen eCMSvario Projekten ein solches Tool zur Verfügung. Es wurde eigens programmiert und eingefügt.
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Quelle: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/8451-hinweispflicht-fuer-cookies.html#, aufgerufen am 17.09.2020